Informationen über das Taxigewerbe in Münster
Die Höhe des Fahrpreises wird nicht von den Taxiunternehmern festgesetzt, sondern vom Rat der Stadt Münster. Jeder Bürger hat die Möglichkeit die Verordnung über die Beförderungsentgelte einzusehen. Auszüge aus dem aktuellen Amtsblatt sehen Sie hier...
Die Taxi-Zentrale Münster e.G. hat als Vertreter des Landesverbands NRW in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Münster eine Taxiordnung erarbeitet. Die aktuelle Fassung sehen Sie hier...
- muss ich in jedem Fall immer in das erste Taxi am Taxiplatz einsteigen?
● Nein, das müssen Sie nicht! Jeder Fahrgast hat die freie Wahl des Taxis , in welches Fahrzeug er einsteigen möchte, bestimmt er selbst.
- wird es billiger, wenn der Fahrer schneller fährt?
● Nein, das wird es nicht! Sobald die Räder des Autos sich drehen, wird nur die Wegstrecke gemessen, unabhängig von der Geschwindigkeit.
- darf der Fahrer Festpreise innerhalb der Stadt anbieten?
● Nein, das darf er nicht! Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebiets darf nur mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger befördert werden.
- was muss ich tun, wenn ich mit dem Service mal nicht zufrieden war?
● In jedem Fall ist es wichtig sich die Ordnungsnummer, oder das Kennzeichen des Taxis zu merken dann können und sollten Sie sich bei der Taxizentrale oder dem Ordnungsamt der Stadt Münster beschweren.
Für das Taxigewerbe relevante Gesetze:
● Bo-Kraft

